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Kostenlose Immobilienbewertung in München und Umgebung

Immobilienbewertung und Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken mit der ImmoWertV neu und der neuen ImmoWertA

Kostenlose Immobilienbewertung in München West
Christian Wenzl, Diplom-Verwaltungswirt (FH), Geprüfter Immobilienmakler IHK Mittwoch, 5. Mai 2021 von Christian Wenzl, Diplom-Verwaltungswirt (FH), Geprüfter Immobilienmakler IHK

Novellierung des Wertermittlungsrechts 2021 - Immobilienbewertung / Wertermittlung wird neu geregelt und das ist gut so!

Wie ist der bisherige Sachstand im Wertermittlungsrecht und was wird voraussichtlich mit der Novellierung neu geregelt?

ImmoWertVneu und alt: Die Immobilienbewertung / Wertermittlung / Grundstücksbewertung d.h. die Bewertung von Immobilien zur Bestimmung des Verkehrswerts zum Zwecke der Immobilienbewertung / Wertermittlung ist bisher materiell in § 194 BauGB (Baugesetzbuch) sowie zur Ermittlung der Bodenrichtwerte in § 196 BauBG geregelt sowie der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten gem. § 193 V Satz 2 BauGB in folgenden Regelungswerken enthalten:

- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), Bodenrichtwertrichtlinie, Sachwertrichtline, Vergleichswertrichtlinie, Ertragswertrichtlinie, Teile der Wertermittlungsrichtlinien 2006

Zukünftig soll sich die Immobilienbewertung / Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken auf lediglich ein Regelungswerk mit denen der Verkehrswert ermittelt wird beschränken. Hierzu sollen die in den vorgenannten fünf Richtlinien enthaltenen Grundsätze in eine vollständig überarbeitete Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV 2021 ( novelliert ) in anwenderfreundlicher Form integriert werden. Bisher waren die oben genannten Richtlinien Empfehlungen und somit nicht rechtsverbindlich. Dies ändert sich zukünftig, denn mit der Integration der alten Grundsätze aus den Richtlinien in die neu geschaffene ImmoWertV werden diese rechtsverbindlich werden.

Ergänzend zur ImmoWertV 2021, nach deren Grundsätzen die Immobilienbewertung zukünftig rechtsverbindlich erfolgt, wird es die sogenannte ImmoWertA zur ImmoWertV geben. Die neu geschaffene ImmoWertA - Muster-Anwendungshinweise zur ImmoWertV hat aber keinen Regelungscharakter, das heißt sie ist nicht rechtsverbindlich, soll aber zum Verständnis der ImmoWertV 2021 beitragen und zur sicheren Rechtsanwendung führen. Die Muster-Anwendungshinweise zur ImmoWertV dienen dann als Muster für entsprechende Erlasse der Länder. Laut BMI sind die Muster-Anwendungshinweise vergleichbar mit Muster-Einführungserlassen bei BauGB-Novellen.

Das BMI strebt den Abschluss des Verordnungsgebungsverfahrens für die erste Jahreshälfte 2021 an. Ausführliche Informationen, Erläuterungen rund um das Gesetzgebungsverfahren sowie den aktuellen Sachstand zur neuen Immobilienwertermittlungsverordnung und zu den Anwenderhinweisen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministerium des Innern. Dort sind auch die aktuellen Entwürfe der neuen ImmoWertA sowie der ImmoWertV 2021 zu finden.

Für Gutachter, Wertermittlungsspezialisten sowie geprüfte Immobilienmakler bedeutet das, dass die Immobilienbewertung / Wertermittlung auch zukünftig rechtssicher durchgeführt werden muss, denn die Richtlinien die bisher Empfehlungen waren sind dann rechtsverbindlich und somit auch einklagbar, was durchaus zur Haftung führen kann. Jeder der mit der Thematik Immobilienbewertung / Wertermittlung befasst ist, sollte sich damit frühzeitig auseinandersetzen.

Die Neuregelung (Novellierung) des Wertermittlungsrechts durch den Gesetzgeber ist durchaus Begrüßenswert. So bald uns die endgültige Neufassung der ImmoWertV 2021 sowie der Muster-Anwendungshinweise vorliegt werden wir wieder berichten, da die Immobilienbewertung für Klienten und Immobilienmakler ein sehr wichtiges Thema darstellt.

Quelle: Bundesministerium des Innern (BMI)

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